Steuerrechtliche Beratung – Rund um Immobilien
Steuerrechtliche Beratung rund um Immobilien
Der Kauf, Verkauf und die Verwaltung von Immobilien bieten nicht nur spannende Chancen, sondern bergen auch steuerliche Herausforderungen. Ob Privatperson, Investor, Makler oder Immobilienunternehmen – wer im Immobiliengeschäft tätig ist, trifft regelmäßig auf steuerrechtliche Fragestellungen, die gut durchdachte Lösungen erfordern.
Hier beginnt unsere Arbeit. Ein Ziel: Ihr Erfolg.
Gemeinsam mit erfahrenen Steuerberatern entwickeln wir Strategien, die Risiken minimieren und Ihre Steuerlast optimieren. So schaffen wir Klarheit – und schützen Ihr Vermögen und Rendite.
Sie werden überrascht sein: Wir verlassen die starre Anwaltsperspektive und erblicken darüber hinaus gemeinsam mit Ihnen wirtschaftliche Lösungen für Ihren Erfolg.
Unsere Leistungen im Immobiliensteuerrecht
Steuerliche Optimierung bei Kauf und Verkauf
- Gestaltung steueroptimierter Kauf- und Verkaufsverträge
- Beratung zur Grunderwerbsteuer und steuerlichen Vergünstigungen
- Prüfung und Minimierung der Spekulationssteuer bei Immobilienverkäufen
- Optimierung der Abschreibung für Abnutzung (AfA), z. B. bei Sanierungen oder Denkmalschutzobjekten, zudem durch Ermittlung des Gebäudeanteils an den Herstellungs- oder Anschaffungskosten und Ausweisung im Kaufvertrag
- Unterstützung bei Refinanzierungen – z. B. durch die sogenannte Ehegattenschaukel, ein Mittel zur Steueroptimierung und Liquiditätsverbesserung
Vermietung und Verwaltung
- Steuerliche Optimierung bei Vermietung und Verpachtung
- Beratung zu Abschreibungsmöglichkeiten (AfA)
- Unterstützung bei der optimalen Gestaltung von Mietverträgen in steuerlicher Hinsicht
Immobilien im Unternehmenskontext
- Optimierung von Immobilieninvestments in Gesellschaftsstrukturen
- Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen mit Fokus auf Immobilienbesitz
- Beratung zu Immobilien-GmbHs und Holding-Strukturen für Steueroptimierung und Vermögensschutz
- Beratung zu steuerlichen Aspekten bei Immobilienübertragungen innerhalb von Unternehmen und Konzernen
Vermeidung von Steuerfällen
- Beratung zur 3-Objekt-Grenze und Vermeidung der Einstufung als gewerblicher Grundstückshandel
- Unterstützung bei Betriebsprüfungen und steuerlichen Auseinandersetzungen
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Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir bieten neben persönlichen auch digitale und telefonische Beratungen an.
Warum wir?
Immobilien sind mehr als nur Verträge und Paragrafen – sie sind Werte und Kapitalanlagen. Als Anwalt und selbst aktiver Kapitalanleger verstehe ich die Herausforderungen und Chancen des Immobiliengeschäfts aus erster Hand. Diese Erfahrung fließt in jede Beratung ein und ermöglicht es mir, über die rein juristische Perspektive hinauszublicken. Gemeinsam mit erfahrenen Steuerberatern entwickeln wir individuelle Strategien, die sowohl rechtlich als auch steuerlich optimal auf Ihre Situation abgestimmt sind.
Ob Kauf, Verkauf oder Verwaltung – wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren und steueroptimierten Gestaltung Ihrer Immobiliengeschäfte.
Hier beginnt unsere Arbeit. Ein Ziel: Ihr (steuerrechtlicher) Erfolg.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die 3-Objekt-Grenze und warum ist sie steuerlich wichtig?
Die 3-Objekt-Grenze ist eine Faustregel im Steuerrecht: Verkaufen Sie innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien, kann das Finanzamt dies als gewerblichen Grundstückshandel werten – mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen. Wir prüfen Ihre Situation und helfen, steuerliche Risiken zu minimieren.
Was ist die Ehegattenschaukel und wie kann sie bei der Steuer helfen?
Die sogenannte Ehegattenschaukel ist eine Strategie zur Optimierung der Steuerlast bei Immobilienfinanzierungen. Dabei wird eine Immobilie zwischen Ehepartnern verkauft, um Steuerfreibeträge zu nutzen und frisches Kapital durch eine neue Finanzierung freizusetzen. Wir beraten Sie gerne zu den Details und setzen die Gestaltung für Sie um.
Kann ich Steuern sparen, wenn ich eine Immobilien-GmbH gründe?
Ja, die Gründung einer Immobilien-GmbH kann viele Vorteile bieten – insbesondere bei der Steuerlast. Gewinne aus der Vermietung werden mit dem günstigeren Körperschaftssteuersatz versteuert, und es ergeben sich Gestaltungsmöglichkeiten bei der Nachfolgeplanung und Vermögensverwaltung. Ob das Modell für Sie geeignet ist, prüfen wir gemeinsam.
Welche Rolle spielt die AfA bei Immobilien?
Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) erlaubt es, den Wertverlust einer Immobilie steuerlich geltend zu machen – und damit Ihre Steuerlast zu senken. Gerade bei Sanierungen oder Denkmalschutzobjekten bieten sich attraktive Möglichkeiten. Wir berechnen Ihre optimale Abschreibungsstrategie.
Wie kann ich meine Weiterbildungszeit als Makler nachweisen?
Mit der Teilnahme an unserem ImmoRechtTalk erhalten Sie monatlich anerkannte Weiterbildungszeit gemäß § 34c GewO. Nach jeder Teilnahme stellen wir Ihnen einen entsprechenden Nachweis aus, den Sie bei der zuständigen Behörde einreichen können.