Der Anwalt für Vermieter

Rechtsberatung für Vermieter

Sie sind Vermieter. Sie wollen eine Bestandsimmobilie zu Wohn- oder Gewerbezwecken vermieten oder verpachten. Die Gestaltung eines rechtssicheren Mietvertrags oder Pachtvertrags bildet das Fundament für die gesamte Mietdauer. Spätere Vertragsänderungen lassen sich während eines laufenden Mietverhältnisses in aller Regel nur mit Zustimmung des Mieters durchsetzen. Umso wichtiger ist es daher, dass der Mietvertrag Ihren Interessen als Vermieter entspricht und dabei Vereinbarungen und Klauseln umfasst, die zukunftsgerichtet sind.

Hier beginnt unsere Arbeit. Ein Ziel: Ihr Erfolg

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Leistungen für Vermieter

  • Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung
  • Gestaltung und Prüfung Mietverträgen
  • Gestaltung und Prüfung von Pachtverträgen
  • Gestaltung und Prüfung von Hausverwaltungsverträgen


Weiterbildung und Schulungen

  • Individuelle Schulungen für Vermieter und Hausverwaltungen

Rechtliche Beratung und Vertretung

  • Fortlaufende Beratung von Vermietern in sämtlichen mietrechtlichen oder wohnungseigentumsrechtlichen Fragestellungen
  • Beratung zu Mieterhöhungen, Durchführung der Mieterhöhungen und Durchsetzung von Ansprüchen
  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, außergerichtlich und gerichtlich
  • Beratung zur Steueroptimierung des Immobilienbestands in Zusammenarbeit mit Steuerberatern
  • Gesellschaftsrechtliche Beratung für Vermieter
  • Beratung zur Optimierung betrieblicher Abläufe
  • Vertretung und Schlichtung bei Streitigkeiten mit Mietern, Hausverwaltungen etc.
  • Vertretung im Rahmen von WEG-Versammlungen
  • Beratung zu Kündigungsmöglichkeiten


Haftungsfragen

Abwehr von Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit Mängelrügen und Schadensersatzansprüchen durch Mieter

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Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir bieten neben persönlichen auch digitale und telefonische Beratungen an.

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Häufig gestellte Fragen

Ein Mietvertrag sollte aus der Perspektive der Vermieter unter anderem Regelungen zur Anpassung der Miethöhe enthalten sowie rechtlich zulässige Pflichten des Mieters. Gerade in gewerblichen Mietverträgen ist die Gestaltung der Laufzeit und der Kündigungsmöglichkeiten oftmals ratsam.

Wenn Sie als Vermieter die Miete wirksam erhöhen wollen, müssen Sie zunächst beachten, dass Mieterhöhungen durch das soziale Mietrecht (§§ 557 ff. BGB) erheblich reguliert sind. Wenn der Mietvertrag keine Regelung zur Staffelmiete oder Indexmiete enthält, verbleibt die Möglichkeit der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB). Wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete für die konkrete Wohnung ist, ist im Einzelfall aufgrund des jeweiligen qualifizierten Mietspiegels oder anderer Parameter zu ermitteln. Ferner sind die sog. Kappungsgrenze und viele weitere Aspekte zu berücksichtigen. Sie sollten hier alle Vorschriften einhalten, da die Mieterhöhung ansonsten insgesamt unwirksam ist. Hier helfen wir gerne.