Die Immobilien-GmbH wird oft als Steuersparmodell gepriesen, doch lohnt sich die Gründung für jeden Immobilieninvestor? In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die Vor- und Nachteile, für wen sich eine Immobilien-GmbH eignet und welche Fallstricke zu beachten sind.
Was ist eine Immobilien-GmbH?
Eine Immobilien-GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Immobilien kauft, verwaltet und vermietet. Anders als Privatpersonen unterliegt die GmbH der Körperschaftsteuer (15 %) und nicht der Einkommensteuer, die bis zu 45 % betragen kann.
Typische Zwecke einer Immobilien-GmbH:
- Langfristige Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien
- Fix & Flip-Strategien
- Strukturierung von Immobilienportfolios
- Schutz vor persönlicher Haftung
Steuerliche Vorteile – Mythos oder Realität?
Der wohl größte Vorteil der Immobilien-GmbH ist die niedrige Steuerbelastung. Während Privatpersonen Mieteinnahmen grundsätzlich mit bis zu 45 % Einkommensteuer versteuern müssen, zahlt die GmbH nur 15 % Körperschaftsteuer + 0–17 % Gewerbesteuer (je nach Standort und Veranschlagung).
Steuerliche Vorteile im Überblick:
- Geringere Steuerlast: Körperschaftsteuer statt Einkommensteuer
- Befreiung von der Gewerbsteuer gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG möglich
- Steuervorteile beim Verkauf in Holdingstrukturen: Gewinne aus Immobilienverkäufen der Tochtergesellschaften werden mit nur 1,5 % effektiv besteuert
Aber Achtung: Die Entnahme von Gewinnen ist steuerlich nachteilig! Wer sich als Gesellschafter Gewinne auszahlen lässt, zahlt zusätzlich Abgeltungsteuer (25 %) oder Einkommensteuer.
Wann lohnt sich eine Immobilien-GmbH wirklich?
Gut geeignet für:
- Große Immobilienbestände: Wer mehrere Objekte hält, profitiert langfristig von Steuerersparnissen.
- Reinvestition der Gewinne: Wenn Gewinne in neue Immobilien investiert werden, bleibt die Steuerlast niedrig.
- Gewerbliche Aktivitäten: Beim Fix & Flip oder Projektentwicklung sind die möglichen steuerlichen Vorteile der GmbH enorm.
Nicht geeignet für:
- Privatpersonen mit wenigen Immobilien: Die steuerlichen Vorteile wiegen den Aufwand oft nicht auf.
- Kapitalentnahmen: Wer auf regelmäßige Ausschüttungen angewiesen ist, zahlt hohe Steuern.
- Selbstnutzer: Eine Immobilien-GmbH eignet sich in der Regel nicht für selbstgenutzte Immobilien.
Alternativen zur Immobilien-GmbH
Nicht jeder Immobilieninvestor muss direkt eine GmbH gründen. Es gibt Alternativen, die steuerlich und organisatorisch attraktiver sein können:
- Privater Immobilienbesitz: Für kleinere Portfolios ist der direkte Besitz oft die einfachste und steuerlich sinnvollste Lösung.
- Vermögensverwaltende Personengesellschaft (z. B. GmbH & Co. KG): Diese Konstruktion bietet steuerliche Vorteile, insbesondere bei der Vermeidung der Gewerbesteuer.
- Familienstiftung: Familienstiftungen bieten eine Alternative, wenn Immobilienvermögen generationsübergreifend übergehen soll.
Einbringung von Immobilien in eine GmbH – Fallstricke beachten
Ein häufig unterschätztes Thema ist die Einbringung von bereits vorhandenen Immobilien in eine GmbH. Hierbei lauern steuerliche Fallstricke, insbesondere in Bezug auf die Grunderwerbsteuer und Ertragsbesteuerung. Oftmals löst die Übertragung eine steuerpflichtige Veräußerung aus – eine umfassende Beratung ist hier unerlässlich.
Holding-Struktur – das Beste aus zwei Welten?
Eine Holding-Struktur kann die Vorteile der Immobilien-GmbH zusätzlich optimieren. Dabei hält eine Muttergesellschaft (Holding) die Anteile an der Immobilien-GmbH. Gewinne, die an die Holding ausgeschüttet werden, sind zu 95 % steuerfrei – eine interessante Option für langfristige Investoren.
Fazit: Immobilien-GmbH mit Strategie nutzen
Die Immobilien-GmbH ist kein Allheilmittel, aber für bestimmte Investoren sehr attraktiv. Wer langfristig Immobilien hält, Gewinne reinvestiert und eine professionelle Verwaltung nicht scheut, kann steuerlich profitieren. Für Einzelinvestoren mit wenigen Objekten lohnt sich oft der private Kauf oder eine vermögensverwaltende Personengesellschaft.
Lassen Sie sich beraten!
Ob Immobilien-GmbH, Personengesellschaft oder Holding-Struktur – wir sind Ihr idealer Ansprechpartner. Unsere Spezialisierung auf Immobilienrecht und Unternehmensrecht ermöglicht eine ganzheitliche Beratung, die rechtliche, steuerliche und strategische Aspekte berücksichtigt.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!