Mängelansprüche durchsetzen.
Mängelansprüche nach dem Immobilienkauf – Rechte und Pflichten für Käufer & Verkäufer
Nach dem Kauf einer Immobilie (Wohnung oder Haus) können versteckte Mängel auftreten – von Feuchtigkeitsschäden und undichten Dächern bis hin zu statistischen Problemen oder fehlerhaften Elektro- und Sanitärinstallationen. Doch wer trägt die Verantwortung? Wann haftet der Verkäufer, und welche Ansprüche hat der Käufer?
Wir beraten Käufer und Verkäufer bei Mängelansprüchen nach dem Immobilienkauf, unterstützen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen und begleiten Sie im selbständigen Beweisverfahren, um rechtliche Sicherheit zu schaffen. Sie fragen sich, was der beste Weg ist, um Ihr Recht zu wahren.
Hier beginnt unsere Arbeit. Ein Ziel: Ihr Erfolg.
Leistungen bei Mängelansprüchen nach dem Immobilienkauf
Für Käufer: Rechte bei Mängeln durchsetzen
- Prüfung von Ansprüchen aufgrund etwaiger Sach- und Rechtsmängel unter Berücksichtigung des Kaufvertrags
- Durchsetzung von Nacherfüllung, Minderung, Anfechtung oder Rücktritt vom Kaufvertrag
- Geltendmachung von Schadensersatz, z. B. für Sanierungskosten
- Unterstützung bei rechtlicher Auseinandersetzung mit dem Verkäufer, Bauträger oder Makler etc. – gerichtlich und außergerichtlich
- Beweissicherung durch ein selbständiges Beweisverfahren
- Erstellung von Vergleichsverträgen und Nachträgen zum Kaufvertrag
Für Verkäufer: Unberechtigte Forderungen abwehren
- Prüfung, ob eine Haftung besteht oder ein Gewährleistungsausschluss greift
- Abwehr von unberechtigten Nachbesserungs- oder Schadensersatzforderungen
- Beratung zur Vermeidung von Haftungsrisiken bereits bei der Vertragsgestaltung
- Unterstützung bei Auseinandersetzungen mit Käufern oder Gerichtsverfahren
Selbständiges Beweisverfahren: Zustands- und Beweissicherung
- Einleitung des Selbständigen Beweisverfahrens beim zuständigen Gericht
- Koordinierung der Beweissicherung durch einen gerichtlich beauftragten Gutachter
- Dokumentation von Baumängeln, bevor Beweise verloren gehen oder sich Schäden ausweiten
- Klärung der Mängelursachen und Verantwortlichkeiten vor oder während einem Gerichtsverfahren
- Strategische Beratung für Käufer und Verkäufer zur Nutzung des Beweisverfahrens
Typische Mängel nach dem Immobilienkauf
- Feuchtigkeit und Schimmel – oft verborgen hinter Wandverkleidungen oder in Kellerräumen.
- Dachundichtigkeiten und Wasserschäden – können erst bei starkem Regen sichtbar werden.
- Risse im Mauerwerk oder statische Probleme – häufig erst nach Bezug erkennbar.
- Fehlende oder mangelhafte Baugenehmigungen – können teure Nachbesserungen oder sogar Rückbau erfordern.
- Defekte Heizungs-, Elektro- oder Sanitäranlagen – oft erst nach der ersten Heizperiode oder Nutzung auffällig.
- Fehlerhafte Angaben zur Miethöhe beim Erwerb von Kapitalanlagen oder Mehrfamilienhäusern – können den Erfolg Ihrer Transaktion infrage stellen und Ihre Liquidität außerplanmäßig reduzieren.
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Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir bieten neben persönlichen auch digitale und telefonische Beratungen an.
Häufig gestellte Fragen
Wann haftet der Verkäufer für Mängel?
Oftmals gilt: “Gekauft wie gesehen”. Doch Ausnahmen bestehen, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder vertraglich eine Gewährleistung übernommen hat. Wir prüfen, ob eine Haftung vorliegt und welche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Welche Fristen gelten für Mängelansprüche?
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 5 Jahre bei Immobilien. Für versteckte Mängel kann die Frist aber abweichend sein, insbesondere wenn Arglist nachgewiesen wird. Wir prüfen, ob Ihre Ansprüche noch durchsetzbar sind.
Was kann ich tun, wenn der Verkäufer die Mängel nicht anerkennt?
Ein selbständiges Beweisverfahren kann Klarheit schaffen, ohne direkt eine Klage einzureichen. Damit kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger den Zustand der Immobilie bewerten, bevor weitere Schäden oder Wertverluste eintreten.
Kann ich als Verkäufer Mängelhaftung vermeiden?
Ja, durch eine sorgfältige Vertragsgestaltung und einen klaren Gewährleistungsausschluss lassen sich Risiken minimieren. Wir beraten Sie zur optimalen Absicherung.