Der Anwalt für Makler
Maklerrecht – Rechtssicherheit für Immobilienprofis
Makler vermitteln Immobilien, Kapitalanlagen und Werte. Sie sind die zentrale Schnittstelle zwischen Verkäufern, Käufern, Vermietern, Mietern und Hausverwaltungen. Gleichzeitig stehen sie vor rechtlichen Herausforderungen: Die Gestaltung rechtssicherer Verträge für sich und Ihre Auftraggeber, die Durchsetzung von Provisionsansprüchen und die Abwehr von Haftungsrisiken sind zentrale Themen. Fehler in der Vertragsgestaltung oder unklare Provisionsregelungen können finanzielle und rechtliche Risiken mit sich bringen. Eine fundierte rechtliche Beratung hilft, Stolperfallen zu vermeiden und die geschäftlichen Prozesse effizienter zu gestalten.
Hier beginnt unsere Arbeit. Ein Ziel: Ihr Erfolg.
Leistungen für Makler
Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung
- Gestaltung und Prüfung von Kauf- Miet- und Pachtverträgen
- Gestaltung und Prüfung von Maklerverträgen
- Gestaltung und Prüfung von AGB
- Gestaltung und Prüfung von Handelsvertreter-Verträgen
Weiterbildung und Schulungen
- Individuelle Schulungen für Makler, Immobilienunternehmen und Hausverwaltungen
Rechtliche Beratung und Vertretung
- Fortlaufende Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und anderen Entscheidungsträgern
- Gestaltung und Optimierung von Gesellschaftsverträgen
- Beratung zur Steueroptimierung in Zusammenarbeit mit Steuerberatern
- Beratung zur Optimierung betrieblicher Abläufe
- Beratung rund um das Thema Franchise und Scheinselbständigkeit
- Vertretung und Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern
Provisions- und Haftungsfragen
- Durchsetzung von Provisionsansprüchen, außergerichtlich und gerichtlich
- Abwehr von Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit Mängelrügen durch Käufer
Der Anwalt für Makler
Aufgrund unserer täglichen Arbeit mit Maklern, Eigentümern und Investoren sind wir Ihr spezialisierter Partner für die rechtliche Absicherung Ihres Erfolgs. Das ermöglicht uns, Ihre Arbeit und Herausforderungen besser, effizienter und effektiver zu verstehen und zu lösen, als es andere Anwaltskanzleien können.
Oft werden Makler von Ihren Kunden gebeten, Kauf- oder Mietverträge zu erstellen. Sie können sich nicht vorstellen, welche “unterhaltsamen” Regelungen und Klauseln uns dabei schon untergekommen sind. Hierzu sei eines gesagt: Kommen Sie zu uns. Wir helfen Ihnen zeitnah und effizient dabei, einen professionellen Vertrag zu erstellen. Interessengerecht und rechtssicher.
Immer häufiger werden Ansprüche wegen Mängeln nicht nur an den Verkäufer, sondern alternativ oder zusätzlich auch an den handelnden Makler adressiert. In einer solchen Situation unterstützen wir Sie, schätzen die Rechtslage realistisch ein und unterstützen Sie in Ihrem Interesse.
Maklerverträge und Provisionsregelungen müssen rechtssicher formuliert sein, um finanzielle Risiken zu vermeiden. Klare vertragliche Regelungen schaffen Sicherheit für Sie gegenüber Ihren Kunden. Eine rechtliche Absicherung Ihrer Interessen erreichen Sie zusätzlich durch rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
Wir setzen Ihre Provisionsansprüche außergerichtlich und gerichtlich für Sie durch.
Damit Sie bestens beraten sind – nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wir arbeiten digital, telefonisch und persönlich. Auf jeden Fall zuverlässig und für Ihren Erfolg.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Stunden müssen Sie sich jährlich als Makler fortbilden?
Als Makler sind Sie gemäß § 34c Abs. 2a GewO verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren weiterzubilden; das Gleiche gilt entsprechend für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen. Bei Teilnahme am „ImmoRechtTalk“ erhalten Sie monatlich wertvolle Weiterbildungszeit – inklusive Nachweis.
Wie können Provisionsansprüche durchgesetzt werden?
Die Durchsetzung erfolgt außergerichtlich oder gerichtlich. Eine rechtliche Prüfung des Provisionsanspruchs ist entscheidend, um die Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen einzuschätzen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Wegen welcher Mängel können Makler in Anspruch genommen werden? Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Pläne auf einem sicheren Fundament stehen.
Makler können grundsätzlich im Zusammenhang mit sämtlichen Sach- und Rechtsmängeln, z. B. wegen falschen oder unterlassenen Angaben in Anspruch genommen werden. Oftmals kommt jedoch auch nur eine Haftung des Verkäufers und gerade nicht des Maklers in Betracht. Hierfür sind die konkreten Umstände, Abläufe und der Auftragsumfang rechtlich zu bewerten. Kontaktieren Sie uns gerne.