Ab dem Jahr 2028 plant der Gesetzgeber eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer – ein steuerpolitischer Vorstoß, der erhebliche Auswirkungen auf Kapitalgesellschaften in Deutschland haben wird. Die Maßnahme ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und soll gezielt Investitionen fördern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessern.
Die geplante Reform im Überblick
Konkret sieht der Entwurf vor, den Körperschaftsteuersatz von derzeit 15 % in fünf jährlichen Schritten auf 10 % abzusenken. Der Prozess soll ab dem 1. Januar 2028 beginnen und wäre im Jahr 2032 abgeschlossen. Bereits im Vorfeld, für die Jahre 2025 bis 2027, ist eine degressive Abschreibung in Höhe von 30 % für Ausrüstungsinvestitionen vorgesehen, um kurzfristig investive Impulse zu setzen.
Was zählt als Ausrüstungsinvestition?
Die degressive Abschreibung soll gezielt Investitionen in produktives Anlagevermögen fördern. Dazu zählen u.a.:
- Maschinen und Produktionsanlagen (z. B. CNC-Fräsen, Förderbänder)
- IT- und Kommunikationstechnologie (Server, Netzwerktechnik, mobile Endgeräte)
- Fahrzeuge für betriebliche Zwecke (Lieferwagen, Stapler, Baufahrzeuge)
- Technische Anlagen in Werkstätten/Laboren (z. B. 3D-Drucker, Diagnosetechnik)
- Robotik- und Automatisierungstechnik (Industrieroboter, Cobots etc.)
Steuerliche Auswirkungen für Unternehmen
Mit der Senkung der Körperschaftsteuer reduziert sich auch die kombinierte Steuerlast deutscher Kapitalgesellschaften voraussichtlich auf unter 25 %. Dies erhöht die Attraktivität des Standorts Deutschland deutlich – insbesondere im internationalen Vergleich.
Neue Chancen: Gründung oder Umwandlung zur GmbH prüfen
Die geplanten Steuervorteile betreffen ausschließlich Kapitalgesellschaften – allen voran die GmbH und AG. Für viele Einzelunternehmen, Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG oder KG) kann daher die Umwandlung in eine GmbH oder die Neugründung einer GmbH interessant sein.
Beispiele für sinnvolle Umstrukturierungen:
- Ein wachsendes Familienunternehmen in Form einer GbR prüft, ob eine Einbringung in eine GmbH steuerlich langfristig vorteilhafter ist.
- Eine Einzelunternehmerin im IT-Bereich plant ab 2025 eine GmbH-Gründung, um gezielt von der degressiven Abschreibung und der Körperschaftsteuersenkung zu profitieren.
Eine steuerneutrale Umwandlung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich – hier ist sorgfältige rechtliche und steuerliche Begleitung erforderlich.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Berater
1. Investitionsplanung optimieren:
Jetzt prüfen, welche Ausrüstungsinvestitionen zeitlich vorgezogen werden können.
2. Gesellschaftsform analysieren:
Personengesellschaft oder Einzelunternehmen? Eine GmbH kann sich künftig deutlich lohnen.
3. Steuerstruktur und Finanzplanung anpassen:
Die zu erwartenden Steuerentlastungen frühzeitig in die Finanzplanung integrieren – Liquidität und strategische Rücklagen berücksichtigen.
Fazit
Die geplante Senkung der Körperschaftsteuer ist mehr als ein steuerpolitisches Signal – sie bietet konkrete finanzielle Vorteile für Kapitalgesellschaften und eröffnet neue strategische Gestaltungsräume. Wer jetzt plant, kann sein Unternehmen für die kommenden Jahre steuerlich optimal aufstellen.
Sie möchten wissen, ob eine GmbH-Gründung oder -Umwandlung in Ihrem Fall sinnvoll ist? Oder planen Sie größere Investitionen und möchten erfahren, wie Sie die degressive Abschreibung optimal nutzen können?
Dann vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit unserer Kanzlei – wir prüfen gemeinsam Ihre Möglichkeiten und begleiten Sie rechtssicher durch die Reformphase.